1. Weihnachtstag
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Über 1. Weihnachtstag
Der 1. Weihnachtstag am 25. Dezember ist ein zentraler christlicher Feiertag in Deutschland und markiert den eigentlichen Festtag der Geburt Jesu Christi. Im Gegensatz zum eher besinnlichen Heiligen Abend steht dieser Tag ganz im Zeichen traditioneller Familienbesuche und festlicher Menüs.
Geschichte
Die Feier der Geburt Christi am 25. Dezember lässt sich erstmals für das Jahr 336 n. Chr. in Rom nachweisen. Die Kirche legte das Fest vermutlich auf dieses Datum, um das heidnische Fest des unbesiegten Sonnengottes (Sol Invictus) sowie die Feierlichkeiten zur Wintersonnenwende christlich umzudeuten und Christus als das metaphorische Licht der Welt in den Mittelpunkt zu rücken.
Im mitteleuropäischen Raum festigte sich der Brauch im Frühmittelalter: Die Synode von Mainz bestimmte das Weihnachtsfest im Jahr 813 offiziell als verbindliches kirchliches Fest im Fränkischen Reich. Der deutsche Name „Weihnachten“ leitet sich aus dem Mittelhochdeutschen „ze den wīhen nahten“ ab, was übersetzt „in den heiligen Nächten“ bedeutet.
Bräuche & Feiern
Der 1. Feiertag ist geprägt von geselligem Beisammensein mit Verwandten und Freunden. Während der Heilige Abend meist im engsten Kern der Familie begangen wird, nutzt man den 25. Dezember häufig für Gegenbesuche und ausgedehnte Mahlzeiten. Kulinarischer Höhepunkt ist für viele Familien der klassische Festbraten – traditionsgemäß eine gefüllte Weihnachtsgans oder Ente mit Rotkohl und Kartoffelklößen. Gläubige besuchen zudem die morgendlichen Festgottesdienste, die im Vergleich zur Christmette am Vorabend vor allem von Dankbarkeit und freudiger Verkündigung geprägt sind.
Wussten Sie schon?
- Die Synode von Mainz legte im Jahr 813 fest, dass Weihnachten im Fränkischen Reich offiziell als mehrtägiges Kirchspiel-Fest gefeiert werden sollte.
- Der Ausdruck „Weihnachten“ tauchte in der deutschen Literatur erstmals gegen Ende des 12. Jahrhunderts auf.
- Der Brauch des üppigen Fleischbratens am 25. Dezember hängt mit dem Ende der historischen Adventsfastenzeit zusammen, die einst vom St.-Martins-Tag bis zum Heiligen Abend dauerte.
1. Weihnachtstag — Datum nach Jahr
Häufige Fragen
Ist der 1. Weihnachtstag in allen Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag?
Ja, der 25. Dezember ist ein bundesweit einheitlicher gesetzlicher Feiertag in allen 16 deutschen Bundesländern.
Haben Geschäfte am 1. Weihnachtstag geöffnet?
Nein, als gesetzlicher Feiertag gilt ein allgemeines Beschäftigungsverbot. Supermärkte, Einkaufszentren und Behörden bleiben geschlossen. Ausnahmen bestehen lediglich für Notdienste, Tankstellen oder Geschäfte an großen Bahnhöfen und Flughäfen.