Gesetzlicher Feiertag

Buß- und Bettag

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Mittwoch, 18. November 2026

Über Buß- und Bettag

Der Buß- und Bettag ist ein evangelischer Feiertag, der zur gesellschaftlichen und persönlichen Selbstreflexion aufruft. Während er früher im gesamten Bundesgebiet ein arbeitsfreier Tag war, ist er heute nur noch im Freistaat Sachsen ein gesetzlicher Feiertag.

Geschichte

Die Wurzeln staatlich angeordneter Buß- und Bettage reichen bis in die Antike und das Mittelalter zurück. In Zeiten von Krisen, Kriegen oder Seuchen riefen weltliche und geistliche Obrigkeit die Bevölkerung zu Gebet und Reue auf, um Unheil abzuwenden. Im 19. Jahrhundert vereinheitlichten die evangelischen Landeskirchen die zuvor an unterschiedlichen Terminen abgehaltenen Bußtage.

1934 wurde der Buß- und Bettag erstmals als reichsweiter Feiertag verankert. In der Bundesrepublik Deutschland blieb er bis 1994 gesetzlich geschützt. 1995 wurde er jedoch in fast allen Bundesländern abgeschafft, um die Arbeitgeberanteile für die neu eingeführte Pflegeversicherung zu kompensieren. Einzig der Freistaat Sachsen entschied sich für den Erhalt des Feiertags; Beschäftigte zahlen dort als Ausgleich bis heute einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung.

Bräuche & Feiern

Im Zentrum des Buß- und Bettages steht nicht die öffentliche Feier, sondern die Einkehr und Gewissensprüfung. Evangelische Kirchengemeinden laden zu besonderen Gottesdiensten ein, die wegen der Berufstätigkeit vieler Gläubiger außerhalb Sachsens häufig am späten Nachmittag oder Abend stattfinden. Inhaltlich geht es neben persönlichen Fehltritten oft auch um gesellschaftliche Verantwortung, Umweltethik und soziale Gerechtigkeit.

Wussten Sie schon?

  • Als finanziellen Ausgleich für den freien Tag zahlen Arbeitnehmer in Sachsen einen um 0,5 Prozentpunkte höheren Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung als Beschäftigte im Rest Deutschlands.
  • Obwohl der Buß- und Bettag in Bayern kein gesetzlicher Feiertag für die Allgemeinheit ist, haben dort alle Schulen unterrichtsfrei.
  • Der Termin ist variabel, fällt aber rechnerisch immer auf den Mittwoch vor dem 23. November und liegt damit stets zwischen dem 16. und 22. November.
  • Der Buß- und Bettag gehört zu den sogenannten 'stillen Tagen', für die in etlichen Bundesländern besondere Schutzvorschriften wie Tanzverbote gelten.

Buß- und Bettag — Datum nach Jahr

Häufige Fragen

Warum ist der Buß- und Bettag nur in Sachsen ein gesetzlicher Feiertag?

Der Feiertag wurde 1995 bundesweit gestrichen, um Arbeitgeber bei den Kosten der neuen Pflegeversicherung zu entlasten. Sachsen entschied sich als einziges Bundesland dagegen und behielt den freien Tag bei, weshalb sächsische Arbeitnehmer seither einen höheren Pflegeversicherungsbeitrag leisten.

Haben Schüler außerhalb Sachsens am Buß- und Bettag frei?

In Bayern ist der Tag für alle Schüler unterrichtsfrei, obwohl Geschäfte und Betriebe geöffnet haben. In den übrigen Bundesländern findet normaler Unterricht statt.

Wie wird das Datum des Buß- und Bettages bestimmt?

Er wird immer am letzten Mittwoch vor dem 23. November begangen. Damit ist er eng an das Ende des evangelischen Kirchenjahres gekoppelt, das kurz darauf mit dem Ewigkeitssonntag endet.